Eine hartnäckige Rohrverstopfung kann teuer werden - erst recht, wenn es zu einem Wasserschaden kommt. Viele Hausbesitzer und Mieter in Hamm fragen sich daher, ob die Versicherung für Entstopfung und Folgeschäden aufkommt. Die Antwort ist: Es kommt darauf an.
Wann zahlt die Versicherung?
Grundsätzlich gilt: Die reine Rohrreinigung bei einer Verstopfung ist keine Versicherungsleistung, sondern normale Instandhaltung. Versicherungen kommen ins Spiel, wenn durch die Verstopfung ein Schaden entstanden ist - zum Beispiel ein Wasserschaden durch Rückstau.
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung springt ein, wenn Leitungswasser austritt und das Gebäude beschädigt. Voraussetzung ist meist, dass das Wasser aus einer fest installierten Leitung ausgetreten ist. Rückstau aus dem öffentlichen Kanal ist oft nur dann versichert, wenn ein entsprechender Zusatzbaustein gebucht wurde.
Hausratversicherung
Sie deckt Schäden an Ihrem Eigentum (Möbel, Elektrogeräte, Bodenbeläge) durch Leitungswasser ab. Auch hier kommt es auf den genauen Vertrag an.
Haftpflichtversicherung
Wenn ein Mieter eine Verstopfung fahrlässig verursacht hat und dadurch dem Vermieter oder dem Nachbarn Schaden entstanden ist, kann die private Haftpflichtversicherung einspringen.
Was ist in der Regel nicht versichert?
- Die reine Entstopfungsarbeit
- Schäden durch normalen Verschleiß oder mangelnde Wartung
- Schäden durch Fremdkörper, die absichtlich in den Abfluss gegeben wurden
- Rückstau ohne Rückstausicherungsklausel
Tipps für den Versicherungsfall in Hamm
- Schaden sofort melden und dokumentieren (Fotos, Videos)
- Keine eigenmächtigen Reparaturen vor der Schadensbegutachtung
- Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
- Im Zweifelsfall einen Versicherungsmakler oder -berater zuziehen
Häufige Fragen
Muss ich als Mieter in Hamm die Rohrreinigung selbst bezahlen?
Das kommt auf den Mietvertrag an. Kleine Reparaturen und Entstopfungen können per Kleinreparaturklausel dem Mieter übertragen werden, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Im Zweifel den Vermieter informieren und die Klausel prüfen.
Zählt Kanalrückstau als Leitungswasserschaden?
Nicht automatisch. Viele Versicherungen schließen Kanalrückstau aus dem Standardschutz aus. Ein Rückstau-Zusatzbaustein bietet hier Schutz.
Wie kann ich Versicherungsleistungen beschleunigen?
Schaden unverzüglich melden, vollständige Dokumentation einreichen und einen Fachbetrieb beauftragen, der eine schriftliche Schadensursachenbestätigung ausstellt.